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Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen – BinSch-SportbootVermV

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1(Fundstelle:
2BGBl. 2025 I Nr. 242, S. 44 – 45)

Abgebildet ist das Muster für die Vorderseite eines Bootszeugnisses.

Abgebildet ist das Muster für die Rückseite eines Bootszeugnisses.

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25